Falls der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt, kann der Verkäufer die Übergabe der Ware oder Dokumente verweigern (Art. 58 Abs. 1 Satz 2 WKR).
Beim sog. Distanzkauf vgl. Distanzkauf kann der Verkäufer die Übergabe der Ware und Dokumente von der Bezahlung des Kaufpreises abhängig machen (Art. 58 Abs. 2 WKR). Der Verkäufer überträgt insoweit sein Zurückbehaltungsrecht auf den Beförderer, der die Ware und Dokumente transportiert.
Ein weiterer Fall des Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts des Verkäufers ist in Art. 85 WKR stipuliert. Das Zurückbehaltungsrecht ist hier eine direkte Folge dessen, dass der Käufer seiner Annahmepflicht (Art. 53 WKR) nicht nachkommt, denn in diesen Fällen hat der Verkäufer zur Erhaltung der Ware Aufwendungen zu machen. Bis ihm der Käufer diese Aufwendungen ersetzt hat, kann er die Ware zurückbehalten.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:HinterlegungEinleitung zur Hinterlegung (Lagerung, Lag...Autoren:Forum ShoppingEinleitung zum Forum ShoppingAutoren:UnternehmenspachtEinleitung zur UnternehmenspachtAutoren:EigentumsvorbehaltEinleitung zum EigentumsvorbehaltAutoren:AufhebungsvereinbarungEinleitung Aufhebungsvereinbarung / Aufheb...Autoren:Vertriebsrecht / VertriebsvertragEinleitung zum Vertriebsrecht / Vertriebsv...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht