Die Rechte des Käufers bei Verzug des Verkäufers sind in Art. 47 ff. WKR geregelt.
Vorgehensweise bei Verzug des Verkäufers
- angemessene Nachfristansetzung zur Erfüllung (analog Art. 107 OR)
- Käufer kann bis nach Ablauf der Nachfrist nur Rechtsbehelfe geltend machen, wenn der Verkäufer erklärt, dass er seine Pflichten innert angesetzter Frist nicht erfüllen wird (Art. 47 Abs. 2 WKR)
- Vertragsaufhebung nur, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt (Art. 49 Abs. 1 lit. a WKR) oder der Verkäufer nicht innerhalb der Frist von Art. 47 Abs. 1 WKR liefert oder erklärt nicht liefern zu werden (sog. antizipierter Vertragsbruch)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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