Der Verkäufer trägt insbesondere nachfolgende Schadensrisiken
Beschaffungsrisiko
Neben der Lieferpflicht – als Hauptverpflichtung – trägt der Verkäufer auch das Beschaffungsrisiko, falls er die Verkaufsware erst noch bei Dritten beschaffen muss.
Produktrisiko
Das Produktrisiko umfasst Sach- und Vermögensschäden; Personenschäden (Tod oder Körperverletzung einer Person) sind vom Wiener Kaufrecht nicht erfasst (Art. 5 WKR).
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