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Kaufvertrag

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Nebenpflichten

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neben den in OR 184 Abs. 1 genannten Hauptpflichten des Käufers, nämlich Kaufpreiszahlung und Annahme der Kaufsache, existieren parallel zur Prüfpflicht und Rügepflicht weitere Nebenpflichten, welche sich aus Gesetz, Vertrag oder aus Treu und Glauben ergeben können:

Begriff

Grundlagen

  • Gesetzliche Nebenpflichten
    • zB Tragung der Beurkundungskosten und der Abnahmekosten
      • OR 188
    • zB Pflicht zur Bezahlung der Transportkosten
      • OR 189
    • zB Pflicht zur Aufbewahrung beanstandeter Ware
      • OR 204 Abs. 2
  • Nebenpflichten aus Treu und Glauben (ZGB 2)
  • Nebenpflichten aus Verkehrssite oder Handelsbrauch
  • Nebenpflichten aus Parteivereinbarung
    • Parteien können beliebige weitere Nebenpflichten verabreden
      • Mitwirkungspflicht
      • Tragung gewisser Kosten, Steuern, Zölle
      • Versicherungspflicht
      • etc.

Nichterfüllung von Nebenpflichten

  • Kein Erfüllungsanspruch
    • Kein selbständig einklagbarer Erfüllungsanspruch bei Pflichtverletzung
  • Ausnahme
    • Wenn Nebenpflicht in das vertragliche Synallagma miteinbezogen werden kann, d.h. untrennbar mit einer Hauptleistung verbunden ist

Schadenersatz

  • Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen zu Schadenersatz (positive Vertragsverletzung) nach OR 97

Literatur

  • Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 82 ff. zu Art. 184
  • Bucher Eugen, OR Besonderer Teil, 3. Aufl., Zürich 1988, S. 52 ff. 

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