Es gelten für die Kommanditgesellschaft die allgemeinen Regeln des Sanierungs- bzw. Nachlassvertragsrechts:
Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu den Gesellschaftern:
- In der Lehre ist umstritten, ob der Nachlassvertrag befreiende Wirkung für die Subsidiärhaftung der Gesellschafter zeitigt
- Ob die bundesgerichtliche Rechtsprechung für die Kollektivgesellschaft von BGE 109 III 128 ff., wonach der ordentliche Nachlassvertrag oder jener mit Vermögensabtretung, den eine Kollektivgesellschaft mit ihren Gläubigern abschliesst, die Gesellschafter von den Gesellschaftsschulden befreit, auch für die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft gilt, wird sich weisen müssen.
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Nachlassstundung / Nachlassverfahren
- Unternehmenskrise / Unternehmenssanierung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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