Bei der Geltendmachung, Auszahlung und Abrechnung der Kurzarbeit sind verschiedene Parteien involviert, nämlich:
- Betrieb (Arbeitgeber)
- Der Arbeitgeber hat mehrere Funktionen im Kurzarbeits-Prozedere
- Einholung des Einverständnisses des Arbeitnehmers zur Kurzarbeit
- Voranmeldung bei der Kantonalen Amtsstelle (KAST)
- Führung der Arbeitszeitkontrolle für den Nachweis der Ausfallstunden
- Vorschuss der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) mit der monatlichen Lohnzahlung
- Einreichung der KAE-Abrechnung jeweils innerhalb von drei Monaten nach Ablauf einer Abrechnungsperiode (i.d.R. Kalendermonat)
- Korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsabzüge
- Der Arbeitgeber hat mehrere Funktionen im Kurzarbeits-Prozedere
- Kantonale Amtsstelle (KAST)
- Der KAST kommen folgende Aufgaben zu:
- Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den KE-Bezug erfüllt sind
- Verfügung der Bezugsbewilligung oder Ablehnung mittels einsprachefähigen Entscheids
- Der KAST kommen folgende Aufgaben zu:
- Arbeitslosenkasse (ALK)
- Die ALK hat zu erledigen:
- Prüfung der KAE-Abrechnungen auf
- fristgerechte Einreichung
- inhaltliche Korrektheit
- Unter der Voraussetzung einer fristgerechten und korrekten Abrechnung Auszahlung der
- KAE an den Arbeitgeber
- auf den Arbeitsausfall entfallenden Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/EO/ALV an den Arbeitgeber
- Prüfung der KAE-Abrechnungen auf
- Die ALK hat zu erledigen:
- Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)
- Die EFK hat Kontrollfunktionen
- Datenanalysen
- Meldung von Auffälligkeiten an das SECO
- Führung einer Whistleblowing-Plattform für die Meldung möglicher Missbräuche
- Die EFK hat Kontrollfunktionen
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Das SECO übernimmt weitere Funktionen, nämlich:
- stichprobeweise Prüfung der KAST-Entscheide
- Nachverfolgung der von EFK gemeldeten Verdachtsfälle und Auffälligkeiten
- Arbeitgeberkontrollen in den Betrieben der Arbeitgeber.
- Das SECO übernimmt weitere Funktionen, nämlich:
Literatur
- MINNIG MYRIAM / CHRISTA KALBERMATTEN, Kurzarbeitsentschädigungen – Einen Prüfpunkt Wert? Eine Übersicht über die besonderen COVID-19-Regelungen und die grössten Stolpersteine, in: Expert Focus, 12/2020, S. 990 f.