Aufgrund der Notmassnahmen wurden folgende Bereiche geändert:
- Das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit und
- das summarische Verfahren für die Abrechnung der KAE
Grundsätzlich haben sich somit verändert:
- Prozess / Abwicklung
- Anspruchsberechtigung
- Leistungen / Lohnzahlungen
Die Einzelheiten können nachgelesen werden unter:
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