Die Zuständigkeitszuordnung obliegt den Kantonen.
In der Regel ist die für das AVIG zuständige Amtsstelle eine Abteilung der Volkswirtschaftsdirektion.
Kurzarbeit
Die Zuständigkeitszuordnung obliegt den Kantonen.
In der Regel ist die für das AVIG zuständige Amtsstelle eine Abteilung der Volkswirtschaftsdirektion.