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Kurzarbeit

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Exkurs: Kurzarbeit + Beitragslücken

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Alters-, Hinterbliebenen- und berufliche Vorsorge bei Kurzarbeit gestaltet sich derzeit wie folgt:

  • AHV/IV/EO/ALK (1. Säule)
    • Die Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen werden unverändert weitergeführt
    • Die üblichen Beiträge an die AHV/IV werden geleistet
  • Berufliche Vorsorge (BVG; 2. Säule)
    • Bei der Pensionskasse bleibt der sog. „versicherte Lohn“ trotz niedrigerem Einkommen unverändert
    • Der Pensionskassenbeitrag richtet sich weiterhin nach diesem versicherten Lohn, weshalb die versicherten Leistungen gleich bleiben
  • Lohnabzug während der Kurzarbeit
    • Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen weiterhin vom Lohn abzuziehen, was den Effekt hat, dass sich der Nettolohn des Arbeitnehmers reduziert.

Literatur

  • BRÜGGER ALINE, Beitragslücken schliessen, in: Handelszeitung 2020

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