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Kurzarbeit

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Prüfungspflicht

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ausgleichsstelle des Fonds der ALV und die von ihr beauftragten Treuhandstellen sind gesetzlich verpflichtet, stichprobeweise bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Beantragung und Auszahlung KAE bestanden haben.

Die COVID-bedingte, enorme Zahl an Bewilligungen für KAE und die damit einhergehende aussergewöhnliche Höhe der von der ALV ausbezahlten Leistungen erfordert Betriebsprüfungen, um allfällige unrechtmässige Leistungsbezüge aufzudecken.

Es besteht die Gefahr, dass die Erleichterungen (vereinfachtes Verfahren für die Kurzarbeit-Voranmeldung und das summarische Verfahren für die KAE-Abrechnung) und die Ausweitungen zum KAE-Missbrauch verleiten.

Das SECO stellt die notwendigen Ressourcen bereit, um festgestellte unrechtmässige Leistungsbezüge konsequent zu verfolgen:

  • Rückforderung der ungerechtfertigt erlangten ALV-Leistungen
  • Erstattung von Strafanzeigen.

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