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Kurzarbeit

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Zwei Prüfarten

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Prüfung, ob unrechtmässige Leistungsbezüge stattfanden, kann auf Basis des  strategischen Prüfkonzepts der Ausgleichsstelle der ALV in zwei Prüfarten erfolgen:

  1. a) Nachprüfung von Meldungen unrechtmässiger Leistungsbezüge (Whistleblowing), von Amtes wegen
  2. b) Rechtskonformität wird – unter Beizug externer Mitarbeiter und Spezialisten – mit Fokus auf Missbrauchsbekämpfung geprüft
  • keine Vollprüfung
  • Risikoorientierung gemäss Risikotypen aus dem Prüfkonzept

Literatur

  • MINNIG MYRIAM / CHRISTA KALBERMATTEN, Kurzarbeitsentschädigungen – Einen Prüfpunkt Wert? Eine Übersicht über die besonderen COVID-19-Regelungen und die grössten Stolpersteine, in: Expert Focus, 12/2020, S. 989 ff.

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