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Kurzarbeit

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Gefahren in der KAE-Abrechnung

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

De Unternehmen können bei der KAE-Abrechnung Fehler unterlaufen, die bei Kontrollen zu Aufrechnungen bzw. Rückzahlungen führen können:

Nicht berechtigte Betriebe

  • Berechtigungsvoraussetzungen
    • Unternehmen, die nachweislich direkt oder indirekt von COVID-19-Massnahmen betroffen sind
    • KAE-Stellenerhaltungsnutzen
  • Kein KAE-Anspruch
    • Unternehmen in Liquidation
    • Öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne Stellenabbaurisiko

Gesamtbetrieb contra Betriebsabteilung

  • Abrechnungsbereich?
    • Bei der Voranmeldung hat das Unternehmen zu entscheiden, ob es
      • den Gesamtbetrieb oder bloss
      • einen Betriebsteil abrechnen will
    • Unterschiedliche Zeitausfälle?
      • Ein Unterschied ergibt sich v.a. bei unterschiedlichen Arbeitsausfällen

Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Ausfallzeit

  • Mindestens Bestimmbarkeit
    • Die Ausfallzeit muss entweder bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, damit ein Anspruch auf eine KAE entsteht
  • Nachvollziehbarkeit durch Zeiterfassung
    • Zusätzlich muss sie korrekt und mittels Zeiterfassung nachvollziehbar sein:
      • KAE-Anspruch nur bei Sollzeit-Vereinbarung
      • Deklaration von Absenzen

Spezielle Personengruppen

  • Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (freie Mitarbeiter)
    • Kein Anspruch auf ALK-Leistungen
  • Lernende
    • Keine KAE-Anspruch, weil beim Lernenden die Arbeitsausführung nicht Vertragsgegenstand ist
  • Besonders gefährdete Personen
    • Voraussetzungen
      • Abrechnungsrecht, sofern und soweit
        • keine besonderen (Schutz-)Massnahmen umgesetzt werden konnten, damit die Personen – am Arbeitsplatz oder im Home-Office arbeiten konnten
      • Nachweis
        • Belegung der besonderen Gefährdung durch ärztlichen Attest
  • Nicht anspruchsberechtigte Personen
    • Nach dem COVID-19-Regime nicht anspruchsberechtigt sind:
      • Personen, die keine Arbeitskontrolle führen
      • Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis
      • Personen , die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, da sie nicht mehr der ALV unterstellt sind
      • Vorwiegend im Ausland tätige Personen

Spezielle Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis auf Abruf
    • Ein Anspruch auf KAE besteht grundsätzlich nicht, v.a. wenn das Beschäftigungsmass mehr als 20 % schwankt
    • COVID-19-Regime: Beachtung allf. Sonderregeln
      • https://law.ch/lawnews/2020/10/coronavirus-covid-19-kurzarbeitsentschaedigung-fuer-mitarbeiter-auf-abruf-bis-30-06-2021/
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
    • Normalerweise kein ALE-Anspruch, da Stellenerhaltung im Prinzip kein Thema
    • COVID-19-Regime: Anspruchsgeltendmachung denkbar
  • Temporär-Arbeitsverhältnisse
    • Normalerweise kein ALE-Anspruch, da Stellenerhaltung im Prinzip kein Thema
    • COVID-19-Regime: Anspruchsgeltendmachung denkbar (aber: Abrechnung durch Personalverleiher und nicht durch Einsatzbetrieb)

Für die KAE massgebender Lohn

  • Allgemein
    • Anspruchsberechtigung vorausgesetzt, ist der Betrag des massgebenden Lohns für die KAE-Deklaration zu bestimmen
  • Maximal versicherter Lohn
    • Deklarationslimite: CHF 12‘350/Mt.
    • Überschusslohn: Klärung der Lohnfortzahlungspflicht
  • Lohnerhöhungen
    • Grundsatz
      • Keine Deklaration während Kurzarbeit
    • Ausnahmen
      • Lohnerhöhung gestützt auf GAV
      • Lohnerhöhung im Rahmen einer gesamtbetrieblichen Lohnrunde
  • Erfolgsbasierte Entlöhnung
    • Provisionslohn
      • durchschnittlicher Lohn abrechnungsfähig, sofern und soweit eine Sollzeit vereinbart ist (bei Honorierung alleine auf Provisionsbasis fehlt meistens eine Sollzeitregelung)
    • Bonus
      • Es ist abzuklären, ob und inwieweit die Ausrichtung in den Arbeitsausfall-Zeitraum fällt
    • Gratifikation
      • dito
  • Naturallohn
    • Der Naturallohn (inkl. Privatanteil) darf als Lohn deklariert werden, indessen nur bis zur den AHV-Ansätzen
  • Zulagen
    • Grundsatz
      • Zulagen dürfen als Lohn deklariert werden, sofern und soweit sie für den konkreten Arbeitnehmer üblich sind und auch an diesen ausbezahlt werden
    • Anwendungsfälle
      • Nachtzuschläge
      • Sonntagszuschläge
      • Schichtzulagen
      • Pikettentschädigung
  • Spesen + Unkosten
    • Grundsatz
      • Spesen
        • Keine Abrechnungsfähigkeit
      • Arbeitsbedingte Inkonvenienzen
        • dito
      • Anwendungsfälle
        • Spesen
        • Schmutzzulagen
        • Lärmzulagen
  • Sonderzahlungen
    • Grundsatz
      • Keine Berücksichtigung beim massgebenden Lohn und bei der Abrechnung
    • Anwendungsfälle
      • Dienstaltersgeschenke
      • Überstundenzahlungen
      • o.ä.

Literatur

MINNIG MYRIAM / CHRISTA KALBERMATTEN, Kurzarbeitsentschädigungen – Einen Prüfpunkt Wert? Eine Übersicht über die besonderen COVID-19-Regelungen und die grössten Stolpersteine, in: Expert Focus, 12/2020, S. 991 ff.

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