- Grundsatzfrage
- Die zuständige Kantonale Amtsstelle (KAST)kann alle grundsätzlichen Fragen beantworten, v.a. bezüglich
- Voranmeldung und
- Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
- Die zuständige Kantonale Amtsstelle (KAST)kann alle grundsätzlichen Fragen beantworten, v.a. bezüglich
- Spezifische Fragen
- Für spezifische Fragen ist die gewählte Arbeitslosenkasse zuständig, namentlich in Bezug auf
- KAE-Leistungen und
- KAE-Abrechnungen.
- Für spezifische Fragen ist die gewählte Arbeitslosenkasse zuständig, namentlich in Bezug auf
Hotline
SECO-Infoline für Unternehmen:
Tel: +41 58 462 00 66 – Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr