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Kurzarbeit

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Auskünfte

Datum:
14.01.2021
Update:
11.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Grundsatzfrage
    • Die zuständige Kantonale Amtsstelle (KAST)kann alle grundsätzlichen Fragen beantworten, v.a. bezüglich
      • Voranmeldung und
      • Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
  • Spezifische Fragen
    • Für spezifische Fragen ist die gewählte Arbeitslosenkasse zuständig, namentlich in Bezug auf
      • KAE-Leistungen und
      • KAE-Abrechnungen.

Hotline

SECO-Infoline für Unternehmen:
Tel: +41 58 462 00 66 – Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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