Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern zugunsten ihrer von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern während eines bestimmten Zeitraums einen Teil der Lohnkosten:
- Verhinderung von Mitarbeiter-Entlassungen infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle
- Ausrichtung der Leistungen an den Arbeitgeber
- Arbeitnehmer haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen
- Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmern weiterhin den vollen Lohn zahlen
- Für diese Arbeitnehmer entsteht so ein erhöhtes Risiko, gekündigt zu werden.
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