Einleitung
Der Entscheid darüber, ob Legal Controlling-Funktionen intern oder extern besetzt werden sollen, ist eine unternehmens-individuelle Entscheidung und von verschiedenen Beurteilungskriterien abhängig:
Entscheidend für die Belastung des Rechtsdienstes ist natürlich auch der Zugang von Linie und Stab zum Recht innerhalb des Unternehmens:
- „Offene Türen“ im Rechtsdienst
- Ist eine Rechtsanwalt / Jurist inhouse vorhanden, ist die Hemmschwelle für dessen Inanspruchnahme niedriger als wenn zum Vorneherein ein externer Anwalt zu mandatieren wäre
- Vorteile einer niedrigen Hemmschwelle
- Möglichst frühe und umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte eines Vorhaben
- Nachteile der niedrigen Hemmschwelle
- Delegation von Arbeit und Verantwortung an das Legal Controlling auch von Arbeiten, die von den Linienverantwortlichen selber wahrgenommen werden könnten
- Kostenüberwälzung auf die internen Kunden als Steuerungsmittel
- Die teilweise oder ganze Kostenüberwälzung des Rechtsdienstes auf den internen Kunden lässt die Linienmanager oft Mass bei der Beanspruchung halten.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Darlehen / KrediteÜBERBLICK: DARLEHEN UND KREDITEAutoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...Autoren:Überstunden und ÜberzeitEinleitung zu Überstunden / ÜberzeitAutoren:LeasingvertragEinleitung zum Leasing-VertragAutoren:Handelsgericht / HandelsgerichteEinleitung zum Handelsgericht / zu den Han...Autoren:VermögensdelikteEinleitung zu Vermögensdelikten
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht