Praktikumsvertrag
= Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und
- für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist
- zB Anwaltspraktikum
- zB Notariatspraktikum oder Bewährung als während 2 Jahren als Notar-Stellvertreter, als Voraussetzung für die Erteilung des Wahlfähigkeitszeugnisses als Notar im Kanton Zürich
- den Berufswahl-Entscheid ermöglichen soll
- zB Schnupperlehre
- Zuweisung geeigneter praktischer Arbeiten und Gewährleistung gewisser Betreuung.
Anlehre
= Vertrag, der – auch wenn die Anlehre im BBG nicht mehr vorgesehen ist – auf die Ausbildung fokussiert und sich rechtlich an den Lehrvertrag anlehnt.
Umschulung
= Vertrag, der vor allen Dingen in praktischer Hinsicht auf einen bevorstehenden Berufswechsel fokussiert und infolge bestehender Berufserfahrungen weder systematisch noch umfassend zu einer Lehrausbildung verpflichtet.
Unterrichtsvertrag
= Vertrag, mit dem sich der Unterrichtsgeber gegenüber dem Unterrichtsnehmer verpflichtet,
- gegen Entgelt
- Unterricht zu erteilen und Unterrichtsmaterial abzugeben
- selber oder durch Lehrkräfte
- in eigenen Räumlichkeiten
- bestimmtes Wissen, entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln
- eine Prüfung durchzuführen
- einen Abschlussattest auszustellen (vgl. BGE 132 III 755),
wobei mangels Integration in eine Arbeitsorganisation Arbeitsrecht nicht anwendbar ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.