Während der Vertragsverhandlung kann durch unlauteres Parteiverhalten eine vorvertragliche Haftung entstehen:
- Unlauterer Wettbewerb
- Verhandlungsabbruch und Know-how-Verwertung
- Verhandlungsaufnahme nur zum Zwecke, an die Geheimnisse des Know-how-Besitzers zu gelangen, um sie nachher ohne Vertrag zu verwerten
- UWG 5 lit. a i.V.m. UWG 2 bzw. UWG 6
- Zivilrechtliche Haftung
- Unerlaubte Know-how-Verwendung zu Privat- oder Wissenschaftszwecken
- OR 41
- Geschäftsanmassung
- Unrechtmässig bei Vertragsverhandlungen angeeignetes Know-how gilt als Geschäftsanmassung
- OR 423
- Culpa in contrahendo
- Anspruch aus vorvertraglicher Haftung infolge Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund und anschliessend unrechtmässige Verwertung oder Offenbarung des bei den Verhandlungen in Erfahrung gebrachten Know-how
- BGE 105 II 75
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