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Mediationsverfahren

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Begriff

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

Mediation ist ein vom Mediator assistiertes Verhandeln der Parteien, das ihnen hilft, selbstbestimmte Lösungen zu finden, die vorteilhafter sind als die eigenen Optionen.

Begriff nach den Richtlinien des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV)

„Mediation ist ein aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, in dem ein oder mehrere unabhängige und unparteiliche Dritte (Mediatorinnen / Mediatoren) die Konfliktparteien darin unterstützen, ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen“.

Begriff gemäss „Merkblatt zur Mediation“ des Obergerichts des Kantons Zürich

„Mediation ist eine Form der Streitbeilegung und Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Es ist ein freiwilliges, nicht öffentliches Verfahren, in dem eine speziell ausgebildete Drittperson ohne Entscheidkompetenz (Mediator) die Parteien darin unterstützt, selbst eine gütliche Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten. Zentral ist dabei nicht die Frage nach Recht oder Unrecht bzw. Gewinnen oder Verlieren, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen.“

Begriff nach EU-Richtlinie

„Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Mediation“ ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen.“ (Art. 3 der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 21.05.2008)

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