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Mediationsverfahren

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Checkliste „Mediationseignung“

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Mediationseignung

Die Mediationseignung setzt voraus, dass es sich um mediierbare Streitigkeit handelt:

Eine Eignungsidentifikation vor einem Mediationsentscheid ist immer sinn- und zweckmässig:

  • Konflikteignung
    • Grundsatz
      • Grundsätzlich ist jeder Konflikt für eine Mediation geeignet, ganz nach dem Prinzip, dass der Weg das Ziel ist
        • Immer möglich sind:
          • Klärung des Konfliktgegenstandes
          • Klärung der divergierenden Parteiinteressen
          • ev. Miteinbezug eines betroffenen Dritten
      • Streitgegenstand liegt in der Dispositionsfähigkeit der Parteien
    • Ausnahmen
      • Mediierbarkeit kraft Gesetz
      • Genehmigung des Mediationsergebnisses durch ein staatliches Gericht, kraft Gesetz
  • Eignung der Parteien
    • Grundsatz
      • Grundsätzliche Bereitschaft der Parteien zur Teilnahme am Mediationsverfahren
      • Autonomie jeder Partei, ihre Interessen selber wahrzunehmen
    • Einschränkungen
      • Verhandlungsleitung erfordert eine Fairnesskontrolle
        • Parteien mit Machtgefälle
      • Verhandlungsleitung erfordert eine Rechtskontrolle
        • Rechtsunkundige oder nicht informierte Parteien
  • Eignung des Mediators
    • Grundsätze
      • Voraussetzungen des Mediators (Professionalität)
        • Ausbildung
        • Erfahrung
        • Weiterbildung
        • Offenlegungsbereitschaft
      • Übernahmeverschulden
        • Fehlende Neutralität bzw. mangelnde Unabhängigkeit / Vorbefassung
        • Allparteilichkeit
        • Fehlende Sachkunde
    • Umstritten
      • Notwendigkeit der Feldkompetenz, d.h. fachliche Vertrautheit mit dem Konfliktstoff

Zu vermeidende Mediationen

Folgende Situationen beinhalten einen sog. „No Go“ im mediations

  • Konfliktstoff
    • Ungeeignete Konflikte (siehe Ausnahmen oben)
  • Konfliktparteien
    • Partei, die gegen eine Mediation eingestellt ist
    • Personen mit erheblicher psychischer Einschränkung oder Erkrankung
  • Mediator
    • Mediatoren mit fehlender Professionalität und Erfahrung
    • Nicht neutrale Mediatoren.

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