Allgemeines
Grundsätzlich sind alle Konflikte geeignet, im Rahmen einer Mediation einer Lösung zugeführt zu werden.
Mediationseignung setzt bei den Beteiligten eine konsens-orientierte Einigungsbereitschaft voraus.
Die Extrapole sind:
- Konsens versus Gerichtsurteil.
Die Parteien und ihre Rechtsvertreter sollten um die Unterschiede von Mediation und Gerichtsverfahren („Unterschied Mediation / Prozess“) wissen und die Vor- und Nachteile des Mediationsverfahrens kennen. – Nur so können die Parteien entscheiden, ob sie die Mediation oder das Gerichtsverfahren vorziehen sollen.
Besonderes
Es gibt Konflikte, die sich für eine Mediation besonders eignen. Es sind dies – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – vor allem:
- Wichtigkeit der persönlichen Beziehung zwischen den Beteiligten
- Klärung von vergangener Sachverhalte für eine unabdingbar zukunftsgerichtete Lösung („Zwangsgemeinschaften“)
- familienrechtliche Konflikte bzw. nicht eheliche Lebensgemeinschaften)
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Konflikte in Vereinen
- dauerhafte Geschäftsverbindungen
- Nachbarstreitigkeiten
- Streitigkeiten in Wohneigentumsangelegenheiten
- etc.
- Betroffene suchen eine andere Möglichkeit als den Rechtsweg
- aus Kostengründen
- aus Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsgründen (keine Öffentlichkeit)
- Verhandlungs-Patt
- Festgefahrene Verhandlungen
- Fehlendes Verständnis
- Gestörte Kommunikation
- etc.
- Mehrparteienstreit
- Rechtshängigkeit mehrerer Verfahren, möglicherweise an verschiedenen Gerichten
- Personen unterschiedlicher Kulturkreise
Der Miteinbezug von betroffenen Dritten in der Mediation ist oft sinnvoll oder gar unumgänglich, zB:
- Versicherer
- Banken
- Totalunternehmer / Generalunternehmer
- Subunternehmen
- Verwandte
- Willensvollstrecker / Erben
- etc.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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