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Mediationsverfahren

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Unterschied Mediation / Prozess

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die nachfolgende Tabelle legt synoptisch den Meccano von Mediation und Gerichtsverfahren offen:

Gegenstand

Mediation

Gerichtsverfahren

Ansatzbeschreibung

Lösungsorientierter Ansatz

(auf Lösungssuche erweiternd)

Rechtsbezogener Ansatz

(einengend auf das Recht)

Ergebnis

Beteiligte erarbeiten Konfliktlösung selber

Parteien legen die Konfliktentscheidung in die Hände des Gerichts

Bestimmung der Themen

durch Mediationsparteien

Streng formalisiertes Verfahren nach der Prozessordnung unter Vorlage der Entscheidungsgrundlagen (Rechtsbegehren, relevanter Sachverhalt, Beweismittel) durch beide Parteien vor Gericht

Lösungskriterien

durch Mediationsparteien

Verfahrensleitung

Mediator (Verhandlungsleitung, ohne Entscheidungskompetenz)

Richter (Prozessleitung, mit Entscheidungskompetenz)

Verfahrensleiter

Mediator sorgt für strukturierten und fairen Verfahrensablauf

Gerichtspräsident bzw. leitender Richter

Haltung des Verfahrensleiters

Neutrale Haltung des Mediators

Neutrale Haltung des Gerichts

Verfahrensgegenstand

Mediator unterstützt Beteiligte bei der Erarbeitung von Themen, Interessen und Lösungsansätzen sowie der eigenverantwortlichen Aushandlung einer beidseitig als fair empfundenen Lösung

Sachdarstellungen der Parteien, wobei diese nur berücksichtigt werden, wenn sie bewiesen sind

Berücksichtigung des Irrelevanten

Sache der Beteiligten

Rechtlich nicht relevante Kriterien werden bei der Entscheidung nicht berücksichtigt

Gerichtliche Vergleichsverhandlungen

Öffnung für andere Kriterien möglich (Hauptbezugspunkt bleibt das Recht)

Scheitern

Obliegenheit der Beteiligten, die Sache auf sich beruhen zu lassen oder das Gericht anzurufen (staatliches Gericht oder Schiedsgericht)

Richter entscheidet oder stellt Antrag an Kollegialgericht

Verfahrenszentrum

Ergründung der Interessen und Bedürfnisse hinter den von den Parteien eingenommenen Positionen

Rechtsbegehren und Anträge der Parteien im Prozess

Kernziel

Umfassende Konfliktklärung unter den Beteiligten

Urteil / Zwang

Fokus

Zukunft

Vergangenheit

Wirkungsziel

Nachhaltige Lösung für eine tragfähige Beziehung zwischen den Beteiligten für die Zukunft (neu oder Wiederherstellung)

Auseinandersetzung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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