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Mediationsverfahren

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Mediator

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Ernennung eines Mediators setzt einiges, was zu beachten ist, voraus:

Grundlagen

«Mediator/in» ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

Es bestehen verschiedene Aus- und Weiterbildungsangebote, die mit einem „Mediations-Titel“ abgeschlossen werden können.

Auswahl

Die Parteien haben gemeinsam einen Mediatoren zu wählen.

Können sich die Parteien nicht auf eine Person einigen, gibt es Organisationen die Ihnen dabei behilflich sind (siehe Box).

Eignung

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur persönlichen und fachlichen Eignung des Mediators. Der Bundes-Gesetzgeber hat es den Kantonen und Berufsverbänden überlassen, Anforderungskataloge aufzustellen.

Unabhängig davon sind vom Mediatoren verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verlangen, wie:

  • Juristische Ausbildung
  • Psychologische Grundkenntnisse
  • Basiswissen zur Konfliktentstehung
  • Wissen um die Dynamik von Konflikten
  • Wissen zur Konfliktanalyse
  • Wissen und Erfahrung im Umgang mit Konflikten
  • Kommunikations- und Moderationstechnik-Wissen
    • Aktives Zuhören
    • Fragetechniken
  • Kreativitätstechniken
  • Beherrschung der Interventionstechniken
  • Eignung zur neutralen Zuwendung zu allen Beteiligten
  • Fähigkeit, ein positives Gesprächsklima zur Lösungsfindung zu schaffen

Da der Mediator nicht Entscheider, sondern neutraler Dritter, d.h. Verhandlungsbegleiter, ist, wird von einem Anwalt, der sonst regelmässig mit Entscheidungssituationen konfrontiert ist, bei der Mediation ein Umdenken und Training gefordert.

Literatur

  • HILBER URS, Wie Mediationskompetenz in die Führung fliesst – Mediation ist eine Technik zur Schlichtung von Konflikten in unterschiedlichen Systemen. Sie kann aber auch Haltung verstanden und im Führungsalltag eingesetzt werden, in: io new management Nr. 10 / 2008, S. 54 ff.
  • ROTH MONIKA, Der Anwalt als Berater oder Begleiter seines Klienten in einer Mediation – Chance oder Bedrohung?, in: AnwaltsRevue, 2/2004, S. 39 ff.

Rechtsanwälte als Mediatoren

Der sog. „Anwaltsmediator“ ist

  • in den USA Standard
  • in der Schweiz vereinzelt, aber zunehmend anzutreffen

Der „Anwaltsmediator“ verfügt aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Qualifikationen über zahlreiche Schlüsselqualifikationen:

  • Strukturiertes Denken
  • Sachverhaltsbezogenes Denken
  • Gewohnter Umgang mit Konflikt- und Verhandlungssituationen
  • Vertrautheit mit Konfliktprozessen
  • Rechtskenntnisse
  • Vertraulichkeit als Grundlage jeder Anwaltstätigkeit

Mediator im Gerichtsverfahren

Der Mediator in einem Verfahren nach ZPO 214 wird nicht durch das Gericht eingesetzt, sondern durch die Parteien frei gewählt.

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