Das Verfahren zum Abschluss eines Gütergemeinschafts-Ehevertrages gliedert sich in der Regel in folgende Schritte:
- Allgemeine Informationsbeschaffung der Brautleute/Ehegatten
- Bezugsquellen:
- öffentlich zugängliche Quellen
- Behörden-Publikationen
- etc.
- Konkrete ehegüterrechtliche Beratung durch Fachperson
- Oftmals kombiniert mit erbrechtlicher Planung (Nachlassplanung).
- Aufgrund sämtlich relevanter, im heutigen Zeitpunkt zur Verfügung stehender Informationen und Umstände, insbesondere (nicht abschliessend):
- Heutige Familien-Situation (Stammbaum)
- Gemeinsame Nachkommen
- Nicht gemeinsame Nachkommen
- Eltern
- …
- Familienplanung
- Weitere Nachkommen
- …
- Heutige und voraussichtlich künftige berufliche Situation der Ehegatten
- Arbeitstätigkeit
- Arbeitspensum
- Angestelltenverhältnis / Selbständigerwerbend
- Eigene Gesellschaft (Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft)
- …
- Heutige und künftige Vermögensverhältnisse
- Grundstücke
- Vermögen aufgrund Erwerbseinkommen
- Anwartschaften
- …
- Ansprüche/Anwartschaften aus der Vorsorge:
- AHV/IV
- BVG
- Säule 3a und/oder 3b
- Konkrete Bedürfnisse und Wünsche der Ehegatten
- Heutige Familien-Situation (Stammbaum)
- Aufzeigen der Unterschiede, Vor- und Nachteile der verschiedenen Gütergemeinschaftsarten (vgl. Gütergemeinschaft)
- Aufzeigen der Vor- und Nachteile der Gütergemeinschaft bzw. der drei möglichen Gütergemeinschaftsarten gegenüber:
- Errungenschaftsbeteiligung gemäss Gesetz
- Errungenschaftsbeteiligung modifiziert
- Gütertrennung
- Evaluation und Entscheidfindung der Brautleute/Ehegatten
- Redaktion Ehevertrags-Entwurf durch Fachperson / Besprechung mit Brautleute/Ehegatten
- Öffentliche Beurkundung durch Urkundsperson
- Zum Verfahren der öffentlichen Beurkundung siehe: Vertragsform
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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