Begriff
Die ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vermieters oder des Mieters aus wichtigen Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt. Dies gilt für befristete und unbefristete Verträge.
Voraussetzung
Wichtiger Grund
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Vertragserfüllung objektiv unzumutbar ist.
Beispiele: Krasse Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Ehescheidung, unüberwindbare Differenzen der Parteien oder der Gesundheitszustand des Mieters.
Schriftlichkeit
Kündigungen von Wohn- und Geschäftsräumen bedürfen der Schriftlichkeit.
Formular
Bei Wohn- und Geschäftsräumen hat der Vermieter ein vom Kanton genehmigtes Formular zu verwenden.
Abgrenzung
Von der ausserordentlichen Kündigung ist die fristlose Kündigung bei Nichterfüllung, mangelhafter Erfüllung (Art. 259b OR) oder Zahlungsverzug (Art. 257d OR) des Mieters zu unterscheiden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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