Kauf
Beim Kauf wird, im Unterschied zur Miete, die Sache zu Eigentum übergeben.
Pacht
Bei der Miete ist nur der Gebrauch der Sache Gegenstand des Vertrages. Bei der Pacht tritt neben den Gebrauch die Nutzung bzw. der Bezug der Erträgnisse (z.B. Früchte).
» Informationen zur Pacht im Allgemeinen
» Informationen zur Landwirtschaftlichen Pacht
» Informationen zur Unternehmenspacht
Gebrauchsleihe
Die Gebrauchsleihe ist notwendig unentgeltlich.
» Informationen zur Leihe / Gebrauchsleihe
Darlehen
Das Darlehen bezieht sich im Gegensatz zur Miete auf Geld oder andere vertretbare Sachen.
» Informationen zum Darlehen / Darlehensvertrag
Hinterlegungsvertrag
Dem Aufbewahrer steht bei der Hinterlegung kein Gebrauchsrecht zu.