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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Beendigung des Mietverhältnisses

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines zur Beendigung des Mietverhältnisses

Zu unterscheiden ist die Beendigung befristeter und die Beendigung unbefristeter Mietverhältnisse. Die ausserordentliche Kündigung durch wichtigen Grund gilt sowohl für befristete, wie auch für unbefristete Mietverhältnisse.

Befristete Mietverhältnisse

Befristete Mietverhältnisse enden mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Es braucht keine Kündigung (Art. 266 OR).

Unbefristete Mietverhältnisse

Unbefristete Mietverhältnisse können gekündigt werden

  • unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • unter Einhaltung der gesetzlichen Termine
  • sofern sie keine längeren Fristen vereinbart haben

» Unbefristete Mietverhältnisse

Ausserordentliche Kündigung

Die ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vermieters oder des Mieters aus wichtigen Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt. Dies gilt für befristete und unbefristete Verträge.

» Ausserordentliche Kündigung

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