Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume kommen in der Praxis Mietzinsregelungen vor, welche die Höhe des Mietzinses vom erzielten Umsatz abhängig machen.
Die Parteien sind in der Ausgestaltung der Umsatzklausel im Rahmen der Rechtsordnung frei.
Anwendungsbereiche:
- Restaurantmiete
- Ladenmiete
- Hotelmiete