Voraussetzungen
Der Mieter kann die Kündigung anfechten, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, namentlich
- weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht,
- weil der Vermieter eine einseitige Vertragsanpassung durchsetzen will,
- um den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu veranlassen,
- während eines Gerichtsverfahrens das mit dem Mietverhältnis zusammenhängt,
- weitere in Art. 271a OR genannte Situationen
Formelles
Die Anfechtung muss innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.