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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Duldungspflicht

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Duldung von Arbeiten

Der Mieter ist verpflichtet, Arbeiten an der Sache zu dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln  oder zur Behebung  oder Vermeidung von Schäden notwendig sind (Art. 257h Abs. 1 OR).

Duldung von Besichtigungen

Der Vermieter hat das Recht die Mietsache zu besichtigen, sofern dies für den Unterhalt oder die Weitervermietung notwendig ist (Art. 257h Abs. 2 OR).

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