Das Nachlassverfahren und der Nachlassvertrag zählen zu den Instrumenten der „zwangsvollstreckungsrechtlichen Sanierung“. Von diesem Sanierungsmittel wird erfahrungsgemäss zu spät Gebrauch gemacht. Betriebswirtschaftliche, juristische und zwischenmenschliche Konstellationen führen dazu, dass die Entscheidungsträger erst im allerletzten Moment für eine „zwangsvollstreckungsrechtliche Sanierung“ entscheiden.
Schuldner bzw. Schuldnerorgane berücksichtigen meistens nicht, dass vor der Nachlassstundung genügend Zeit vorhanden sein sollte für:
- Grundlagenbeschaffung
- Prüfung und Entscheid der Sanierungsart
- Bereitstellung der für die Stundungsdauer erforderlichen Liquidität
- Redaktion des Nachlassstundungsgesuches beim gerichtlichen Nachlassvertrag
Weiterführende Informationen
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- Handelsrechtliche Sanierung | unternehmenssanierung.ch
- Zwangsvollstreckungsrechtliche Sanierung | unternehmenssanierung.ch
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