Das Nachlassverfahren und der Nachlassvertrag zählen zu den Instrumenten der „zwangsvollstreckungsrechtlichen Sanierung“. Von diesem Sanierungsmittel wird erfahrungsgemäss zu spät Gebrauch gemacht. Betriebswirtschaftliche, juristische und zwischenmenschliche Konstellationen führen dazu, dass die Entscheidungsträger erst im allerletzten Moment für eine „zwangsvollstreckungsrechtliche Sanierung“ entscheiden.
Schuldner bzw. Schuldnerorgane berücksichtigen meistens nicht, dass vor der Nachlassstundung genügend Zeit vorhanden sein sollte für:
- Grundlagenbeschaffung
- Prüfung und Entscheid der Sanierungsart
- Bereitstellung der für die Stundungsdauer erforderlichen Liquidität
- Redaktion des Nachlassstundungsgesuches beim gerichtlichen Nachlassvertrag
Weiterführende Informationen
- Unternehmenskrise | unternehmenskrise.ch
- Restrukturierung | restrukturierung.ch
- Unternehmenssanierung
- Betriebswirtschaftliche Sanierung | unternehmenssanierung.ch
- Handelsrechtliche Sanierung | unternehmenssanierung.ch
- Zwangsvollstreckungsrechtliche Sanierung | unternehmenssanierung.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SchKG-FeststellungsklageEinleitung zur SchKG-FeststellungsklageAutoren:GläubigerausschussEinleitung zum Gläubigerausschuss in der S...Autoren:KonkursalternativenEinleitung zu KonkursalternativenAutoren:KonkursverschleppungEinleitung zur KonkursverschleppungAutoren:Kollokationsverfahren / Kollokat...Einleitung: Kollokationsplan / Kollokation...Autoren:Paulianische Anfechtung / Anfech...Einleitung zur Paulianischen Anfechtung / ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht