Die Nutzniessung verleiht dem Nutzniesser den vollen Genuss des Gegenstandes (vgl. ZGB 745 Abs. 2), sofern und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
ZGB 745 Abs. 3 lässt die Möglichkeit zu, die Nutzniessung an einem Grundstück auf einen bestimmten Teil eines Gebäudes oder einen bestimmten Teil der Fläche zu beschränken
Die Parteien können
- einzelne Nutzungsarten ausschliessen.
- zB ein Vermietungsverbot vereinbaren.
- im Rahmen einer Erbteilung eine sich auf den gesamten Nachlass partiell (zB zur Hälfte) erstreckende Nutzniessung insofern bereinigen, als bestimmte Gegenstände ausgeschieden werden, an denen dem Nutzniesser inskünftig die volle Nutzniessung zusteht.
Literatur
- SCHMID JÜRG, ZBGR 85 (2004), S. 71 ff. (kritisch zur Aufteilung der Lasten)
- FABBRO ALEXANDRA FRAINE, L’usufruit sur une partie d’immeuble, ZBGR 84 (2003) S. 75 ff.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ImmobilienbesteuerungImmobilien versteuern in der Schweiz / Imm...Autoren:MiteigentumEinleitung: MiteigentumAutoren:ImmobilienpaketEinleitung zum ImmobilienpaketAutoren:NutzniessungEinleitung zur NutzniessungAutoren:HypothekarkreditEinleitung zu Hypothekar-Kredit / HypothekenAutoren:GrundstückverwertungEinleitung zur Grundstückverwertung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht