Personalabwerbung
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der ehemalige Arbeitnehmer frei,
- Arbeitskollegen abzuwerben
- Ausnahme:
- Arbeitsvertragliches Personalabwerbeverbot
- vgl. Personalabwerbeverbot
- vgl. Checkliste Personalabwerbeverbot
Kundenabwerbung
Die Wettbewerbsfreiheit lässt die Wettbewerbshandlungen zu und
- gewährt keinen Bestandesschutz für vorbestandene Kundenbeziehungen.
- Ausnahmen:
- UWG-widrige Konkurrentenhandlungen
- Konkurrenzverbot
- vgl. Checkliste Konkurrenzverbot
- Geheimnisschutzklausel
- vgl. Checkliste Geheimnisschutzklausel
- Kundenschutzklausel
- vgl. Checkliste Kundenschutzklausel
Beim Thema Abwerbefreiheit stellt sich die Frage, ob und in welcher Art ein Arbeitnehmer
- mit den Kunden seines früheren Arbeitgebers Kontakt aufnehmen darf (nachvertraglicher Kundenkontakt)
- die Kunden seines früheren Arbeitgebers zum Dienstleister bzw. Lieferanten-Wechsel verleiten darf (Kundenabwerbung)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Kündigung ArbeitsvertragEinleitung zur Kündigung ArbeitsvertragAutoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf AbrufAutoren:Lohn und LohnforderungenEinleitung zu Lohn / LohnforderungenAutoren:Arbeitsrechtliche VerwarnungEinleitung zur Arbeitsrechtlichen VerwarnungAutoren:ArbeitgeberfürsorgeEinleitung zu ArbeitgeberfürsorgeAutoren:Job SharingEinleitung zum Job Sharing
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht