Der von einer Kundenabwerbung durch ehemalige Arbeitnehmer betroffene Arbeitgeber kann sich – je nach Voraussetzungen – unter verschiedenen Rechtstiteln prozessual zur Wehr setzen:
- Im Hauptpunkt
- Grundlage
- Verletzung von Arbeitgeberweisungen zur Kundeninformation über Weggang
- Arbeitsvertrag (zB vertraglich vereinbartes Abwerbeverbot)
- Aufhebungsvereinbarung resp. Auflösungsvereinbarung zum gekündigten Arbeitsvertrag
- UWG 4 lit. a-c (Verleitung zur Vertragsverletzung oder Vertragsauflösung)
- Andere Verträge oder andere gesetzliche Grundlagen
- Klageart
- i.d.R. Leistungsklage
- Grundlage
- Vorsorgliche Massnahmen
- Veranlassung eines Massnahme-Entscheids beim zuständigen Gericht
Judikatur
- BGer 4A_393/2019 vom 22.10.2019 (Vorsorgliche Massnahmen)
Weiterführende Informationen
- Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abwerbung durch den Kunden
- Prozessuales
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