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Personalabwerbung / Kundenabwerbung

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Verleitung zur ordentlichen Vertragsauflösung

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

  • Verleitung
  • Ordentliche Vertragsauflösung
  • Abwerbung
    • mit verwerflichen Mitteln?
    • zu verwerflichen Zwecken?

Abwerbung mit verwerflichen Mitteln oder zu verwerflichen Zwecken

Nachgenannte Verhaltensweisen können unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellen:

  • Abwerbung durch sachfremde Willensbeeinflussung
  • Abwerbung durch unzulässige Willensbeeinflussung (zB Kündigungshilfe)
  • Abwerbung durch sachfremde Sondervorteile (zB Wertreklame und Prämienzahlung)
  • Abwerbung durch Behinderung des Mitbewerbers
    • Herabsetzung der Leistungen gemäss UWG 3 lit. a
    • Rufgefährdung
    • Existenzvernichtung oder -beeinträchtigung des Mitbewerbers
      • Abwerbung mehrerer wichtiger Arbeitnehmer und/oder Kunden
      • Boykott
      • Doppelbeschäftigung
  • Abwerbung durch Ausbeutung
    • Verwendung von Fabrikations-, Geschäfts- und sonstiger Geheimnisse oder know how im Sinne von UWG 6 i.V.m. UWG 23 bzw. nach StGB 162
    • Abwerbung zum Zwecke des Kundenschleppens
    • Abwerbung zur Ausbeutung fremden Rufs im Sinne von UWG 3 lit. d
  • Abwerbung durch Rechtsbruch
    • Missbrauch Vertrauensverhältnis
    • Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht
    • Verletzung des Konkurrenzverbots von OR 321a Abs. 1 und 3
    • Verletzung des Konkurrenzverbots von OR 340 bis OR 340c.

Verwerfliche Mittel und Zwecke

Das Vorhandensein sog. „verwerflicher Mittel und Zwecke“ ist stets im konkreten Einzelfall zu überprüfen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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