Voraussetzungen
- Ausnutzen
- Vertragsbruch
- Unlauterkeit
- Besondere Umstände
- Schädigungsabsicht aus barer Rachsucht
- Arglistige Lieferanten-Täuschung
- Persönliches Verhältnis des Schädigers zum verpflichteten Arbeitnehmer
Beispiele besonderer Umstände
In Lehre und Rechtsprechung gelten als „besondere Umstände“ Fälle, wo der Vertragsabschluss verwerfliche Zwecke verfolgt, wie:
- Personalabwerbung
- Einstellung des abgeworbenen Arbeitnehmers unter Vertragsbruch um
- Betriebsgeheimnisse zu erfahren
- Geschäftsgeheimnisse in Erfahrung zu bringen
- so frühere Arbeitskollegen des neuen Angestellten abwerben zu können
- Kundenabwerbung
- Einstellung des abgeworbenen Arbeitnehmers unter Vertragsbruch um
- die Kunden des Vor-Arbeitgebers abwerben zu können.
Besondere Umstände
Das Vorhandensein sog. „besonderen Umstände“ und deren verwerflichen Ziele ist immer am konkreten Einzelfall zu prüfen.
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