Voraussetzungen
- Verleitung
- Ordentliche Vertragsauflösung
- Abwerbung
- mit verwerflichen Mitteln?
- zu verwerflichen Zwecken?
Abwerbung mit verwerflichen Mitteln oder zu verwerflichen Zwecken
Nachgenannte Verhaltensweisen können unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellen:
- Abwerbung durch sachfremde Willensbeeinflussung
- Abwerbung durch unzulässige Willensbeeinflussung (zB Kündigungshilfe)
- Abwerbung durch sachfremde Sondervorteile (zB Wertreklame und Prämienzahlung)
- Abwerbung durch Behinderung des Mitbewerbers
- Herabsetzung der Leistungen gemäss UWG 3 lit. a
- Rufgefährdung
- Existenzvernichtung oder -beeinträchtigung des Mitbewerbers
- Abwerbung mehrerer wichtiger Arbeitnehmer und/oder Kunden
- Boykott
- Doppelbeschäftigung
- Abwerbung durch Ausbeutung
- Verwendung von Fabrikations-, Geschäfts- und sonstiger Geheimnisse oder know how im Sinne von UWG 6 i.V.m. UWG 23 bzw. nach StGB 162
- Abwerbung zum Zwecke des Kundenschleppens
- Abwerbung zur Ausbeutung fremden Rufs im Sinne von UWG 3 lit. d
- Abwerbung durch Rechtsbruch
- Missbrauch Vertrauensverhältnis
- Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht
- Verletzung des Konkurrenzverbots von OR 321a Abs. 1 und 3
- Verletzung des Konkurrenzverbots von OR 340 bis OR 340c.
Verwerfliche Mittel und Zwecke
Das Vorhandensein sog. „verwerflicher Mittel und Zwecke“ ist stets im konkreten Einzelfall zu überprüfen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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