Viele Unternehmen sehen nicht zur Vermeidung der Kundenabwerbung, sondern auch zur Vermeidung von zu engen persönlichen Kontakten von Entscheidungsträgern und Kunden (mit Konditions- und Solvenzrisiken) vor:
- eine Job-Rotation (zB Niederlassungsleiter wechselt in andere Niederlassung)
- eine Rotation in der Kundenbetreuung
- eine Mehrfach- oder Oberbetreuung.
Zu enge Kundenbeziehungen
haben in der Regel ein negative Folge für den Arbeitgeber:
- Erwartungshaltungen der Kunden an den persönlichen Betreuer, ihnen gewisse Vorteile einzuräumen oder eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen; Enttäuschungen in der Erwartungshaltung können zu einem Kundenverlust führen
- Kundenmitnahme durch den betreuenden Arbeitnehmer
Bei guter Qualität und Engagement kann der Kunde auch ohne übermässige persönliche Bindung gehalten werden; solche persönlichen Bindungen dienen in der Regel nur der Verlagerung der Kundenbeziehungen von ursprünglich dem Unternehmen und Arbeitgeber hin zum Arbeitnehmer, ein schleichender immaterieller asset-Entzug durch den Arbeitnehmer!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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