Viele Unternehmen sehen nicht zur Vermeidung der Kundenabwerbung, sondern auch zur Vermeidung von zu engen persönlichen Kontakten von Entscheidungsträgern und Kunden (mit Konditions- und Solvenzrisiken) vor:
- eine Job-Rotation (zB Niederlassungsleiter wechselt in andere Niederlassung)
- eine Rotation in der Kundenbetreuung
- eine Mehrfach- oder Oberbetreuung.
Zu enge Kundenbeziehungen
haben in der Regel ein negative Folge für den Arbeitgeber:
- Erwartungshaltungen der Kunden an den persönlichen Betreuer, ihnen gewisse Vorteile einzuräumen oder eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen; Enttäuschungen in der Erwartungshaltung können zu einem Kundenverlust führen
- Kundenmitnahme durch den betreuenden Arbeitnehmer
Bei guter Qualität und Engagement kann der Kunde auch ohne übermässige persönliche Bindung gehalten werden; solche persönlichen Bindungen dienen in der Regel nur der Verlagerung der Kundenbeziehungen von ursprünglich dem Unternehmen und Arbeitgeber hin zum Arbeitnehmer, ein schleichender immaterieller asset-Entzug durch den Arbeitnehmer!
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsbestätigungEinleitung zur ArbeitsbestätigungAutoren:BetriebsübernahmeEinleitung: Betriebsübertragung / Betriebs...Autoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:ArbeitsunfallEinleitung zu Arbeitsunfall / BerufsunfallAutoren:GruppenarbeitsverhältnisEinleitung zum GruppenarbeitsverhältnisAutoren:Expats (Expatriates) / Inpats (I...Einleitung zu Expats (Expatriates) / Inpat...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht