Checkliste: Massnahmen beim Austritt eines Arbeitnehmers
Checkliste: Personalabwerbeverbot
- Form
- Formfrei
- Schriftform mindestens zu Beweiszwecken, aber noch besser als Gültigkeitserfordernis (so bedürfen auch Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform)
- Inhalt
- Keine Personalabwerbung durch ausgetretenen Mitarbeiter
- Keine Voraussetzungen
- Einblick Geschäftsgeheimnisse sind nicht notwendig
- Schädigungsgefahr ist nicht Voraussetzung
- Keine Beschränkungen notwendig
- Kein sachliche Beschränkung des Verbots
- Keine örtliche Beschränkung des Verbots
- Keine zeitliche Beschränkung des Verbots.
s.e.&o. – ohne Gewähr
Checkliste: Konkurrenzverbot
Checkliste: Geheimnisschutzklausel
- Offenbarungsverbot
- nachvertraglich nachwirkend (OR 321a Abs. 4 Halbsatz 2)
- Konkretisierende Klausel:
- Keine Offenbarung an Dritte
- Verwertungsverbot
- Bedarf einer zusätzlichen Abrede
- Erweiternde Klausel:
- Keine Eigenverwertung
- Einzelfall-Kontrolle
- Prüfung, ob im konkreten Einzelfall Schutzbestimmungen des Konkurrenzverbots von OR 340 – 340c zu beachten sind.
s.e.&o. – ohne Gewähr
Checkliste: Kundenschutzklausel
- Verbot der Kundenabwerbung
- = weniger als die Konkurrenzverbot
- Abwerbebeschränkung gegenüber Dritten
- Abrede, wonach der Arbeitnehmer nach seinem Dienstaustritt nicht für Kunden tätig sein darf
- Echte Kundenschutzklausel (Erfordernis der begrenzten Anzahl Kunden, d.h. keine Marktführerschaft)
- Abrede, wonach der Arbeitnehmer nach seinem Dienstaustritt nicht Kunden abwerben darf
- Einzelfall-Kontrolle
- Prüfung, ob im konkreten Einzelfall Schutzbestimmungen des Konkurrenzverbots von OR 340 – 340c zu beachten sind.
s.e.&o. – ohne Gewähr
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.