Checkliste „Keypoints“
Der Privatkonkurs
- ist keine Sanierung
- nutzt nichts bei zu tiefem Einkommen
- macht einen Schnitt zum bisherigen Wirtschaften
- berücksichtigt Schulden, auch Steuerschulden, bis zum Datum der Konkurseröffnung (als Stichtag)
- Privatkonkurs wird nur eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Keine Aussicht auf einvernehmliche private Schuldenbereinigung (SchKG 333)
- Kostenvorschuss für Gericht und ggf. Konkursverfahren ist bezahlt
- Ev. Leistung durch Dritten, wenn nicht ausreichend Mittel vorhanden
- Ein allfälliger Ueberschuss des Kostenvorschusses wird dem Dritten ausbezahlt, bevor eine Dividende an die Gläubiger ausbezahlt wird (Vorrang).
- Es darf kein Verfahren betreffend „neues Vermögen“ laufen (SchKG 265b)
- Die Insolvenzerklärung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein.
- Ausser ausgewiesene Forderungen bei der Einvernahme zur Forderungserwahrung bestreiten.
Checkliste „Ablauforganigramm Konkurs“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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