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Privat-Konkurs

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Ablauf

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” läuft in etwa wie folgt ab:

Gesuch

  • Der Schuldner hat beim örtlich und sachlich zuständigen Bezirksgericht ein entsprechendes Gesuch zu stellen (SchKG 333 Abs. 1)
  • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (SchKG 333 Abs. 2)
    • Aktiven
    • Passiven

Einzureichende Unterlagen

  • Steuererklärung
  • Arbeitsvertrag
  • Gläubigerliste

Kostenvorschuss

  • Damit das Gericht auf das Gesuch eintritt, hat der private Schuldner vorweg den vom Gericht angesetzten Kostenvorschuss zu leisten
  • Verfahrenskosten

Stundungsbewilligung

Voraussetzungen
  • Sicherstellung Verfahrenskosten
  • Keine Aussichtslosigkeit der Schuldenbereinigung
Entscheid
  • Stundungsbewilligung von höchstens 3 Monaten
  • Ernennung eines Sachwalters (SchKG 334 Abs. 1)

Aussicht auf eine “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” wird in der Gerichtspraxis unter folgenden Voraussetzungen angenommen:

Der Schuldner ist in der Lage,

  • binnen 3 Jahren
  • mit dem pro Monat errechneten Überschuss über das Existenzminimum hinaus
  • die Hälfte seiner Schulden zu tilgen

Zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum werden dabei hinzugezählt:

  • Zuschlag von 20 % des Grundbetrags
  • Zuschlag für die laufenden Steuerschulden

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