Die Stundung soll dem Schuldner ermöglichen, ohne Zwangsvollstreckungsdruck eine einvernehmliche Schuldenregulierung zu finden. Ein Sachwalter unterstützt den Schuldner bei der Lösungssuche mit seinen Gläubigern und führt die Verhandlungen zum Sanierungsvorschlag.
Lösungsvorschläge können bilden:
- Prozentvergleich (Teilverzicht der Gläubiger)
- Stundungsvergleich (Zahlungs- und Zinserleichterungen)
Vgl. SchKG 335
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