Wirkungen allgemein
Siehe > Privatkonkurs und Wirkungen, Nachteile
Erbrecht / Präventiventerbung
Ein zahlungsunfähiger, zB in Privatkonkurs gelangter Nachkomme kann nach Ausstellung von Verlustscheinen durch seinen Vater mittels Verfügung von Todes wegen präventiv enterbt werden, indem ihm die Hälfte des Pflichtteils entzogen und seinen Kindern zugewiesen wird (ZGB 480); Voraussetzung beim Todesfall des Vaters ist, dass das Verlustscheinvolumen präventiv enterbten Nachkommen mehr als ein Viertel seines Erbteils ausmacht. Die Gläubiger haben sich diese gesetzliche Benachteiligung zG der Nachkommen des Schuldners gefallen zu lassen.
Strafrecht
Die strafrechtlichen Sanktionen, die Folge des Konkurses waren wie Schuldverhaft etc., sind abgeschafft.
Strafbare Handlungen, die zum Konkurs führten oder während des Konkursverfahrens mit Massagegenständen begangen werden, werden durch das Strafgesetz (StGB) natürlich immer noch sanktioniert.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KonkursverschleppungEinleitung zur KonkursverschleppungAutoren:EigenkapitalersatzEinleitung zum EigenkapitalersatzAutoren:AusgliederungEinleitung zur AusgliederungAutoren:VermögensübertragungEinleitung zur VermögensübertragungAutoren:Spin-OffEinleitung zum Spin-offAutoren:NotstundungEinleitung zur Notstundung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht