Der Privatkonkurs kann auch nachteilige Wirkungen für den Schuldner zeitigen:
- Weiterhin Verfolgung durch die Verlustscheingläubiger oder –käufer
- Betreibungen
- Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens
- Ständige Wohnsitzwechsel
- Vermeidung von Vermögensbildung
- uam
- Bank- und Postkonti werden gesperrt und die Mittel dürfen nicht mehr verwendet werden
- negative Publizität (Publikationen im SHAB, im kantonalen Amtsblatt und im lokalen Publikationsorgan, nämlich:
- Konkurseröffnung, verbunden mit Schuldenruf
- Inventar, Kollokationsplan und ev. Lastenverzeichnis
- Konkursschluss)
- Verzeichnung im Betreibungsregister
- Kauf nur noch gegen Vorauskasse
- Ausländer erschweren sich je nach Herkunft Aufenthalt, Arbeit, Familiennachzug uam
- Hindernis für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe (Beamte, Militärkader etc.)
- Reduzierte Kreditwürdigkeit
-
- Warenkauf auf Rechnung eingeschränkt
- Keine neuen Privatkredite
- Keine Kreditkarten
- Auch nach finanzieller Genesung: Sprechung von Hypothekarkrediten ungewiss
- Ev. Postumleitung, je nach Verhältnissen (insbeso bei Einzelunternehmern)
- Erteilung des C-Ausweises und Einbürgerung können erschwert oder verunmöglicht werden (für Ausländer)
- Aufbringen der Verfahrenskosten des Konkursamtes von CHF 4’000, wenn keine weiteren liquiden Aktiven vorhanden sind
- Garagisten: Ausschluss vom Erhalt von „U-Nummern“.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.