Der Versicherte (und nicht der Versicherungsnehmer) hat für eine Anspruchsberechtigung den Rechtsfall zu erleiden.
Der Dritte wird im Versicherungsfall nur Anspruchsberechtigter, wenn er seine Genehmigung zur Versicherung erteilt; die Genehmigungserklärung kann bei Abschluss des RSV-Vertrages, aber auch erst bei Eintritt des Rechtsfalles abgegeben werden.
Die mitversicherte Person treffen die gleichen Verpflichtungen und Obliegenheiten wie die (haupt-)versicherte Person:
- Schadenanzeigepflicht
- Auskunftspflicht im Schadenfall
- Schadenminderungspflicht
Weiterführende Informationen
- Einzelpersonen / Einzelversicherungen
- = Regelfall
- Verbandsmitglieder / Kollektivversicherungen
- = Sonderfall
- Beispiele
- HEV Schweiz
- VPOD
- Les Routiers Suisse
- Zur Zeit vakant
- ACS (Automobilclub Schweiz)
- TCS (Touring Club Schweiz) / Assista SA (= inhouse-Rechtsschutzversicherer)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.