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Rechtsschutzversicherungen

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Anwaltswechsel

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht, den vom Rechtsschutzversicherer zugewiesenen (externen oder internen) oder den selbst gewählten Rechtsanwalt zu wechseln.

Das Weitere unter:

Anlass für einen Anwaltswechsel

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Anwaltswechsel stattfindet:

  • Anstoss des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten
    • Häufigkeit?
      • Nicht seltener Fall
    • Grundlage
      • Zwischen Anwalt und Versicherten muss die Chemie stimmen; harmoniert die Beziehung nicht, wünschen Versicherte einen Anwaltswechsel
    • Erwartungshaltung des VN
      • Versicherte erwarten mehr Intensität, mehr Engagement des Anwalts
    • Problemkreis
      • Die Ursache liegt oft in den Ambivalenzen des Dreiecksverhältnisses RSV – Versicherter – Anwalt:
        • Eine stringente Mandatsführung lässt die Kosten steigen, die der Versicherte ja nicht zu bezahlen hat, aber der Rechtsschutzversicherer irgendwann monieren und möglicherweise gar die Leistungen einstellen wird (zB unter dem Titel „Aussichtslosigkeit“)
        • Es gibt sicher Anwälte, die wegen tieferer Honoraransätze der Rechtsschutzversicherer solche Mandate als „Lückenfüllermandate“ betrachten und daran nur zeitweilig arbeiten (was natürlich nicht geht; zur Entlastung dieser Anwälte: Manchmal kann ein gewisses Zuwarten (mit geringerem Kostenaufwand) Lösungen eher ermöglichen als eine absolut zeitnahe Verfolgung des materiellen Anspruchs)
        • Der Versicherte erwartet oft zu schnelle Erfolge, hat er schliesslich Rechtsschutzversicherungsprämien bezahlt und will dann Ergebnisse sehen, koste es was es wolle
  • Anstoss des Rechtsschutzversicherers
    • Häufigkeit?
      • Seltener Fall
    • Grundlage
      • Kundenzufriedenheit
      • Effiziente und kostenbewusste Mandatsführung
    • Erwartungshaltung des Rechtsschutzversicherers
      • Interesse an einer fachkompetenten, aktiven, kommunikativ starken und überzeugenden Anwaltspersönlichkeit
    • Problemkreis
      • Defizite
      • ev. Honorar-Meinungsverschiedenheiten
    • Weigerung des VN zum Anwaltswechsel
      • Da der Rechtsschutzversicherer nicht in das Mandatsverhältnis Versicherter vs. Anwalt eingreifen kann, bleibt nur die Empfehlung den Anwalt zu wechseln und ggf. als ultima ratio die Einstellung der Versicherungsleistungen
  • Mandatsniederlegung des Anwalts
    • Häufigkeit?
      • Seltener Fall
    • Grundlage
      • Gute Chemie zwischen Klient und Anwalt
    • Erwartungshaltung des Anwalts
      • Zielführende und die Bedürfnisse des Rechtsschutzversicherers berücksichtigende Mandatsführung
    • Problemkreis
      • zB Beratungsresistenz des Klienten
      • zB Unehrlichkeit des Klienten
      • zB Instruktionsverweigerung des Klienten
      • zB Zusammenarbeitsweigerung des Klienten
      • zB Aussichtslosigkeit der Anspruchsverfolgung nach Kenntnisnahme des wirklichen Sachverhalts.

Mehrkosten eines Anwaltswechsels

Die Uebernahme der Mehrkosten eines externen oder neuen Anwalts gibt meistens zu Diskussionen zwischen Versicherer und Versichertem Anlass.

Die Mehrkosten lassen sich nach Gründen zuweisen:

  • Objektive Gründe: Mehrkostentragung durch Versicherer
    • Beispiele
      • Notwendigkeit der Mandatierung eines externen Anwalts
      • grobe Sorgfaltsfehler des bisherigen Anwalts
  • Subjektive Gründe: Mehrkostentragung durch Versicherten
    • Beispiele
      • Vertrauensverlust
      • Grundloser Wunsch nach einem Anwaltswechsel.

Eine solche Mehrkostenumlage trägt dem Schadensminderungsgebot Rechnung.

Literatur

  • ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 48 ff.
  • POLTERA DURI, Der Rechtsschutzversicherungsvertrag und das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten bei der Schadensabwicklung, Diss. St. Gallen 1999, S. 202
  • AMSTAD OSCAR, Das ist beim Anwaltswechsel zu beachten, in: Plädoyer, 3/2012, S. 77

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