In der Regel sind der Versicherungsnehmer und alle im Versicherungsvertrag genannten Personen versichert:
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften,
- welche Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen und vor Gericht klagen oder verklagt werden können
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
- welche Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen und vor Gericht klagen oder verklagt werden können
- Juristische Personen
- Insbesondere
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Insbesondere
Massgebend sind der Versicherungsvertrag bzw. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nach „Produkt“ meistens unterschiedlich:
- Privatrechtsschutz
- Nur natürliche Personen
- Unternehmensrechtsschutz
- Jede Art Personen, auch Personengesellschaften (siehe oben).
Literatur
- SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmensrechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.), Manager – Unternehmen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen 2013, S. 41 ff., insbesondere S. 60 ff.
- HILTBRUNNER FABRICE, Aspects économiques et juridiques de l’assurance de protection juridique, S. 175 ff., in: Franz Werro / Pichonnaz Pascal (Hrsg.), Colloque du droit de la responsabilité civile 2015, Université de Fribourg, Les relations entre la responsbilité civile et les assureurs privées, Bern 2016, S. 193
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018, S. 188, Rz 367
Weiterführende Informationen
- Anspruchsberechtigter Personenkreis
- Exkurs zur Versicherung für fremde Rechnung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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