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Rechtsschutzversicherungen

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Persönlicher Geltungsbereich

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Regel sind der Versicherungsnehmer und alle im Versicherungsvertrag genannten Personen versichert:

  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften,
    • welche Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen und vor Gericht klagen oder verklagt werden können
      • Kollektivgesellschaft (KLG)
      • Kommanditgesellschaft (KMG)
  • Juristische Personen
    • Insbesondere
      • Aktiengesellschaft (AG)
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Massgebend sind der Versicherungsvertrag bzw. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nach „Produkt“ meistens unterschiedlich:

  • Privatrechtsschutz
    • Nur natürliche Personen
  • Unternehmensrechtsschutz
    • Jede Art Personen, auch Personengesellschaften (siehe oben).

Literatur

  • SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmensrechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.), Manager – Unternehmen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen 2013, S. 41 ff., insbesondere S. 60 ff.
  • HILTBRUNNER FABRICE, Aspects économiques et juridiques de l’assurance de protection juridique, S. 175 ff., in: Franz Werro / Pichonnaz Pascal (Hrsg.), Colloque du droit de la responsabilité civile 2015, Université de Fribourg, Les relations entre la responsbilité civile et les assureurs privées, Bern 2016, S. 193
  • LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018, S. 188, Rz 367
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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