Die Rechtsschutzversicherung hat sich als Mittel des risikobegrenzten Zugangs zur Justiz bewährt.
Trotz der wichtigen Funktion der Rechtsschutzversicherung und ihrer wachsenden Bedeutung wird regelmässig Kritik laut. Im Rechtsalltag werden immer wieder debattiert:
- Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsfalles
- Nicht versicherte Rechtsfälle (» Deckungsausschlüsse)
- Deckungsablehnung
- Freie Anwaltswahl
Für eine erfolgreiche Zukunft der Rechtsdienstleistungstätigkeit werden auch in Zukunft essentiell sein:
- Vertrauen des Konsumenten in die Rechtsschutzversicherer
- Fachwissen des Rechtsschutzversicherers
- Persönliches Verhältnis zum ausgewählten Anwalt.
Der Kostendruck hat in der Versicherungsindustrie zugenommen. Die Notwendigkeit von Kostensparmassnahmen hat auch die Rechtsschutzversicherer ereilt. Dadurch entstehen möglicherweise Qualitätsrisiken durch:
- zu enge Zeitbudgets für die Beurteilung von Sach- und Rechtslage sowie
- zu langem Inhouse-halten von Fällen, die eigentlich früher an einen (unabhängigen) externen Rechtsanwalt übergeben werden müssten.
Es zeigt sich eine Tendenz, wonach die Muttergesellschaften von ihren Rechtsschutzversicherungs-Tochtergesellschaften deren betriebliche Bereiche wie Vertrieb, Produktentwicklung, Underwriting, Informatik, Personal- und Finanzwesen übernehmen und sie zu blossen Schadenabteilungen „degradieren“.
Die Zukunft wird weisen, wohin der Weg des Rechtsschutzversicherungsmarktes führt.
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