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Rechtsschutzversicherungen

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Schadenbehandlung

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schadenbehandlung beim Versicherer (auch „Rechtsfall-Behandlung“) folgt dem bei Versicherern üblichen Schadenbearbeitungsmodell bzw. –prozedere, wobei der Versicherer aus Kostengründen versucht, den Schadenfall solange wie nur möglich inhouse zu halten und durch Vergleich zu erledigen. Ob dies auch im Interesse des Versicherten ist und, ob ein externer Rechtsanwalt die besseren Möglichkeiten für eine Anspruchs-Geltendmachung oder –Abwehr hat, muss jeweilen im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Einzelheiten der beiden Behandlungs-Varianten

  • Inhouse-Behandlung
    • Prüfung Versicherungsschutz
    • Ueberprüfung der Rechtslage
    • Evaluation von Vorgehen und Massnahmen
    • Vergleichsverhandlungen / Einigungsversuch
  • Externe Erledigung (bei Rechtsanwalt)
    • Weitergabe an externen, freiberuflichen Anwalt
      • Motive
        • Prozessführung (Anwalts-Monopol)
        • „Zukauf“ externer Fachkenntnisse
        • Anwalt mit Spezialisierung
        • Aufwändiges und / oder komplexes Verfahren
        • uam
      • zeichnet sich bereits zu Beginn des Rechtsfalls eine prozessuale Erledigung ab, sollte die Streitsache direkt an einen externen Anwalt übergeben werden!
    • Recht des Versicherten auf Beizug eines Anwalts seiner Wahl
      • Freie Anwaltswahl
      • RSV-Vertrag oder AVB können vorsehen, dass der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen kann, von denen der Versicherer einen akzeptieren muss [vgl. AVO 167 Abs. 2]
      • Vgl. auch Freie Anwaltswahl

 

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