Die Beendigungsgründe sind in der Regel im RSV-Vertrag bestimmt.
Übliche Beendigungsgründe sind:
- Ablauf der festen Vertragsdauer oder bei Ausgestaltung als Dauerschuldverhältnis die Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherten
- Kündigung des Versicherers oder des Versichertem im Schadenfall [vgl. VVG 42 Abs. 1]
- Vertragsaufhebung durch gegenseitige Uebereinkunft von Versicherer und Versichertem
- Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherten im Versicherungsantrag
- Konkurs des Versicherungsnehmers [vgl. VVG 55 Abs. 1]
- Rücktritt des Versicherers wegen Prämiennichtbezahlung
- Wohnsitz- oder Sitzverlegung des Versicherten ins Ausland
- Wesentliche Gefahrenerhöhung
- Vertragsänderungen während der Vertragsdauer