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Rechtsschutzversicherungen

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Vertragsende

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beendigungsgründe sind in der Regel im RSV-Vertrag bestimmt.

Übliche Beendigungsgründe sind:

  • Ablauf der festen Vertragsdauer oder bei Ausgestaltung als Dauerschuldverhältnis die Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherten
  • Kündigung des Versicherers oder des Versichertem im Schadenfall [vgl. VVG 42 Abs. 1]
  • Vertragsaufhebung durch gegenseitige Uebereinkunft von Versicherer und Versichertem
  • Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherten im Versicherungsantrag
  • Konkurs des Versicherungsnehmers [vgl. VVG 55 Abs. 1]
  • Rücktritt des Versicherers wegen Prämiennichtbezahlung
  • Wohnsitz- oder Sitzverlegung des Versicherten ins Ausland
  • Wesentliche Gefahrenerhöhung
  • Vertragsänderungen während der Vertragsdauer

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