Sodann ist die Rohbaumiete abzugrenzen vom Eigentümerausbau:
- Der Eigentümer lässt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- bei Neubauten
- den Innenendausbau erstellen,
- mit oder ohne Berücksichtigung der Wünsche des künftigen Mieters bzw.
- den Innenendausbau erstellen,
- bei Bestandsbauten
- den vorhandenen Innenausbau nach den Wünschen des Mieters umbauen bzw. anpassen
- bei Neubauten
- Der Eigentümer erteilt den Planungsauftrag und bestellt den geplanten Endausbau- bzw. das Umbauwerk bei einem TU oder GU resp. im Falle der Einzelbeauftragung bei den jeweiligen Handwerkern bzw. Unternehmern der betreffenden Gewerke.
Literatur
- BÜRGI-SCHNEIDER GUDRUN / BÜRGI URS, Schweiz: Rohbaumiete oder Eigentümerausbau?, in: Swiss circle-Heft MIPIM 2017, S. …
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